Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Postdienste - Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 447/1989Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1989,
Typ
Vertrag – Malteser Ritterorden
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel 5
Unzustellbare Briefe und Postkarten, Rücksendung und Nachforschung
Nach den Bestimmungen dieses Abkommens oder aus tatsächlichen Gründen unzustellbare Briefe und Postkarten sowie rückzusendende Sendungen werden der Botschaft des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens in der Republik Österreich übergeben. Dieser Botschaft sind auch die von Dienststellen der österreichischen Post ausgefertigten oder beantworteten Nachforschungsschreiben zu übermitteln.
Dokumentnummer
NOR12151731
alte Dokumentnummer
N9198912675H