Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Postdienste - Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 447/1989Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1989,
Typ
Vertrag – Malteser Ritterorden
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel 9
Streitigkeiten
(1)Absatz eins,Streitigkeiten über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens werden, soweit möglich, durch die Postverwaltungen der Vertragsparteien beigelegt.
(2)Absatz 2,Kann eine Streitigkeit auf diese Weise nicht bereinigt werden, so wird sie auf Verlangen einer der Postverwaltungen der Vertragsparteien auf diplomatischem Wege geregelt.
Dokumentnummer
NOR12151735
alte Dokumentnummer
N9198912679H