Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg Fassungen (Gesetz) ab 30.12.1989 — BGBl. Nr. 672/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 30.12.198931.12.2018 BGBl. Nr. 672/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.12.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1