Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde Strobl Fassungen (Gesetz) ab 30.12.1989 — BGBl. Nr. 674/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 30.12.198931.12.2018 BGBl. Nr. 674/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.12.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1