Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf Fassungen (Gesetz) ab 07.04.1989 — BGBl. Nr. 150/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 07.04.198931.12.2018 BGBl. Nr. 150/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.04.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1