Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (BR Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 6/1990Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1990,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM BUNDESEXEKUTIVRAT DER VERSAMMLUNG DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ZUR ERGÄNZUNG DES LUFTVERKEHRSABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN, UNTERZEICHNET AM 11. NOVEMBER 1953
StF: BGBl. Nr. 6/1990
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. V erfolgte am 27. bzw. am 28. November 1989; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. V mit 1. Februar 1990 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel römisch fünf, erfolgte am 27. bzw. am 28. November 1989; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch fünf, mit 1. Februar 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und der Bundesexekutivrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen abzuschließen, welches das am 11. November 1953 *) in Wien unterzeichnete Luftverkehrsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in der Fassung der Notenwechsel vom 26. Februar und 24. Mai 1974 **) ergänzt,
in Erwägung des Charakters der jeweiligen Märkte und des Zugangs zu diesen, welchen jede der Vertragschließenden Parteien der anderen einzuräumen bereit ist,
in dem Bestreben, den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen der beiden Vertragschließenden Parteien einen fairen Austausch von Geschäftsmöglichkeiten zu gewährleisten,
haben folgendes vereinbart:
______________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 72/1954*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1954,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1974**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1974,
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Kosovo (BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.Für Kosovo Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010,) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.