Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 14/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 14 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 72 Weizer Straße von km 24,58 bis km 26,94 (alt) und von km 27,278 (alt) bis km 28,16 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 3. Feber 1978, BGBl. Nr. 107, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Weiz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen, während der Teil von km 26,94 (alt) bis km 27,278 (alt) als Bestandteil der B 64 Rechberg Straße weiterhin Bundesstraße bleibt.Die Straßenteile der B 72 Weizer Straße von km 24,58 bis km 26,94 (alt) und von km 27,278 (alt) bis km 28,16 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 3. Feber 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 107, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Weiz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen, während der Teil von km 26,94 (alt) bis km 27,278 (alt) als Bestandteil der B 64 Rechberg Straße weiterhin Bundesstraße bleibt.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Weiz, Thannhausen und Krottendorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 760 zu ersehen.