Kurztitel
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 140/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 265/1993Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1993,
Text
Anhang 2
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Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben
im Schiffstagebuch
(Anm.: Die Symbole für die Angaben sind nicht darstellbar.)
I.
Tendenz des Wasserstandes steigend
Tendenz des Wasserstandes fallend
II.
klarer Himmel
1/4 bewölkter Himmel
1/2 bewölkter Himmel
3/4 bewölkter Himmel
ganz bewölkter Himmel
Regen *) ) durch die diesen Symbolen in halber
) Höhe beigesetzten Ziffern 0, 1 oder 2
Nebel (Sicht unter 1 km) ) wird die Intensität des Niederschlages
) ausgedrückt, und zwar:
Schnee ) 0=leicht
) 1=mittel
Hagel ) 2=stark
)
Gewitter )
Dunst
leichter Wind (der Pfeil zeigt die Windrichtung an)
mäßiger Wind *)
starker Wind (Sturm)
schwerer Sturm