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Anlage 8
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Fahrwasserzeichen
Vorbemerkung
(Anm.: Zu jedem einzelnen Punkt gibt es Zeichendarstellungen und Skizzen; diese Graphiken sind nicht darstellbar.) Anmerkung, Zu jedem einzelnen Punkt gibt es Zeichendarstellungen und Skizzen; diese Graphiken sind nicht darstellbar.)
Auf den Abbildungen mit schwarzem Hintergrund sind die Dauer und Wiederkehr der Lichterscheinung in Sekunden angegeben. A. Bezeichnung der Begrenzungen der Fahrrinne durch schwimmende Schiffahrtszeichen
A.1. Rechte Seite der Fahrrinne
Bei Tag: rote Tonnen, vorzugsweise zylinderförmig, rote
Schwimmer oder Spieren.
Nicht zylinderförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem roten zylinderförmigen Topzeichen versehen.
Tonne
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht: rote Taktfeuer.
Die Zeichen A.1. bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie kennzeichnen die rechte Seite der Fahrrinne und Gefahrenstellen am rechten Ufer.
A.2. Linke Seite der Fahrrinne
Bei Tag: grüne Tonnen, vorzugsweise kegelförmig, grüne
Schwimmer oder Spieren.
Nicht kegelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem grünen kegelförmigen Topzeichen versehen.
Tonne
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht: grüne Taktfeuer.
Die Zeichen A.2. bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie kennzeichnen die linke Seite der Fahrrinne und Gefahrenstellen am linken Ufer.
A.3. Fahrrinnenspaltung
Bei Tag: Tonnen, vorzugsweise kugelförmig, Schwimmer oder
Spieren jeweils mit waagrechten roten und grünen Streifen.
Nicht kugelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem kugelförmigen Topzeichen mit waagrechten roten und grünen Streifen versehen.
Leuchttonne
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht: weiße Gleichtaktfeuer.
Die Zeichen A.3. bezeichnen die Spaltung oder die Vereinigung der Fahrrinne und Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Talfahrer wie Bergfahrer können diese Zeichen bei der Vorbeifahrt entweder an Backbord oder an Steuerbord lassen.
A.5. Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der
rechten Seite der Fahrrinne (§ 7.05) rechten Seite der Fahrrinne (Paragraph 7 Punkt 05,)
A.6. Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der
linken Seite der Fahrrinne (§ 7.05) linken Seite der Fahrrinne (Paragraph 7 Punkt 05,)
B. Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schiffahrtszeichen
Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in bezug auf die Ufer
B.1. Rechtes Ufer
Bei Tag: rote quadratische Tafeln mit weißen waagrechten
Streifen am oberen und unteren Rand.
Bei Nacht: rote Taktfeuer.
Die Zeichen B.1. zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schiffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem rechten Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.
B.2. Linkes Ufer
Bei Tag: auf der Spitze stehende quadratische Tafeln, deren
obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist.
Bei Nacht: grüne Taktfeuer.
Die Zeichen B.2. zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schiffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem linken Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.
Beispiel
Kennzeichnung von Übergängen
Ergänzend zu den Zeichen B.1. und B.2. kann durch die Zeichen
B.3. und B.4. der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum
anderen angezeigt sein.
B.3. Rechtes Ufer
Bei Tag: gelbe quadratische Tafeln mit einem schwarzen
senkrechten Mittelstreifen.
Bei Nacht: gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen,
gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel.
Die Zeichen B.3. zeigen den Beginn und das Ende des Überganges
der Fahrrinne vom rechten Ufer zum linken an.
B.4. Linkes Ufer
Bei Tag: gelbe, auf der Spitze stehende quadratische Tafeln
mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen.
Bei Nacht: gelbe Blitzfeuer, gegebenenfalls mit begrenztem
Öffnungswinkel.
Die Zeichen B.4. zeigen den Beginn und das Ende des Überganges
der Fahrrinne vom linken Ufer zum rechten an.
Beispiel
Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen
Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen B.3. oder B.4., wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zwischen diesen Zeichen zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an.
B.5. Rechtes Ufer
Bei Tag: zwei gelbe Tafeln B.3. (vordere und hintere Tafel)
vordere Tafel
hintere Tafel
Bei Nacht: vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes
Festfeuer.
vorderes Feuer
hinteres Feuer
B.6. Linkes Ufer
Bei Tag: zwei gelbe Tafeln B.4. (vordere und hintere Tafel)
vordere Tafel
hintere Tafel
Bei Nacht: vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes
Festfeuer.
vorderes Feuer
hinteres Feuer
C. Bezeichnung von Gefahrenstellen und Schiffahrtshindernissen
durch feste Schiffahrtszeichen
C.1. Gefahrenzeichen, rechtes Ufer
Bei Tag: weißes Dreieck mit rotem Rand, dessen Spitze nach
unten zeigt.
Die Zeichen C.1. zeigen Gefahrenstellen am rechten Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke, bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte usw.).
C.2. Gefahrenzeichen, linkes Ufer
Bei Tag: weißes Dreieck mit grünem Rand, dessen Spitze nach
oben zeigt.
Die Zeichen C.2. zeigen Gefahrenstellen am linken Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke, bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte usw.).
C.3. Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten
möglich ist
Bei Tag: zwei weiße, mit den Spitzen gegeneinandergestellte
dreieckige Tafeln, die obere mit rotem Rand, die untere mit grünem Rand.
Bei Nacht: weißes Gleichtaktfeuer.
Die Zeichen C.3. können an Inselenden angebracht sein, an denen sich die Fahrrinne teilt, sowie an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen.