Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 723/1990Bundesgesetzblatt Nr. 723 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Zur Erreichung dieser Zielsetzungen werden auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet so rasch als möglich, tunlichst noch bis zum Ende des Jahres 1993, die notwendigen Verbesserungen der Infrastrukturen durchgeführt:
Bau des Umfahrungstunnels Innsbruck
Ausstattung mit Profil C zwischen Verona und Brenner, wodurch Beförderung von Straßenfahrzeugen mit 4 Metern Eckhöhe auf Niederflurwagen ermöglicht wird
Verstärkung der Fahrleitung auf dem italienischen Streckenteil sowie Bau neuer Unterwerke
Verwirklichung weiterer technischer Maßnahmen (automatischer Streckenblock und Gleiswechselbetrieb auf den belasteten Teilen der Strecke u. zw. im Anschluß an die Bahnhöfe von Verona, Trento, Bozen und Brenner sowie im gesamtösterreichischen Streckenabschnitt), um die Streckendurchlaßfähigkeit und die Sicherheitsbedingungen weiter zu verbessern
Fertigstellung des Umschlagzentrums Terminal Verona Quadrante Europa zur Anhebung der Be- und Entladekapazität auf italienischem Gebiet.
Schlagworte
Beladekapazität
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR12152395
Alte Dokumentnummer
N9199011983H