Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 723/1990Bundesgesetzblatt Nr. 723 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4
Die Verkehrsminister werden sich dafür einsetzen, technische, organisatorische und finanzielle Anreize für die Transportwirtschaft zu schaffen, damit der Schienenverkehr verstärkt in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus werden die Verkehrsminister auf die zuständigen Stellen einwirken, um die Abläufe in den Terminals zu optimieren und administrative Hemmnisse zu beseitigen.
Sie werden weiters die Eisenbahnverwaltungen auffordern, konkurrenzfähige Angebote, insbesondere hinsichtlich Beförderungszeit, Beförderungsqualität und Beförderungspreis zu erstellen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR12152397
alte Dokumentnummer
N9199011985H