Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbesserung des alpenquerenden Eisenbahnverkehrs
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 724/1990Bundesgesetzblatt Nr. 724 aus 1990,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen
die auf Grund der 1986 in Rom und 1989 in Udine getroffenen Absprachen zwischenzeitlich eingeleiteten Maßnahmen und
die von den Bahnverwaltungen für die Brennerstrecke vereinbarte kurzfristige Kapazitätserweiterung um 31 Züge pro Tag.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß die angestrebte maximale Ausnutzung der Eisenbahnen nicht an den Kapazitätsengpässen scheitern soll. In diesem Sinne gehen die Vertragsparteien von den seit 1986 getroffenen Vereinbarungen und verabschiedeten Berichten aus und sichern sich die hiefür erforderliche Zusammenarbeit zu.
(3)Absatz 3,Durch Fertigstellung der Strecke München-Mühldorf-Freilassing wird die Strecke München-Rosenheim so entlastet, daß für den Eisenbahnverkehr auf der Brennerachse das Ziel einer Gesamtkapazität von 200 Zügen pro Tag erreicht werden kann.
Dokumentnummer
NOR12152403
Alte Dokumentnummer
N9199011992H