Rechtstracker.at

Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 46

Kundmachung
BGBl. Nr. 622/1990 · 05.10.1990
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 622/1990 05.10.1990 622. Verordnung: Kundmachung der Regelung Nr. 46 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt