Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Irland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 378/1991Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 13
Überweisung von Reinerträgen
1.Ziffer eins Sämtliche Abrechnungen zwischen den namhaft gemachten Fluglinienunternehmen erfolgen in frei konvertierbarer Währung.
2.Ziffer 2 Jede Vertragspartei erteilt dem/den durch die andere Vertragspartei namhaft gemachten Fluglinienunternehmen die Erlaubnis, den aus dem Betrieb der vereinbarten Fluglinien im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei herrührenden Gewinn in Übereinstimmung mit den bestehenden Devisenkontrollvorschriften und -bestimmungen an die Zentrale des besagten Fluglinienunternehmens frei zu überweisen.
Schlagworte
Devisenkontrollbestimmung
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019
Dokumentnummer
NOR12152586
Alte Dokumentnummer
N9199110911X