Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 112 Gesäuse Straße im Bereich der Gemeinde Hieflau× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 112 Gesäuse Straße im Bereich der Gemeinde Hieflau Fassungen (Gesetz) ab 12.01.1991 — BGBl. Nr. 14/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 12.01.199131.12.2018 BGBl. Nr. 14/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.01.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1