Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auswirkungen grenznaher Flugplätze auf Hoheitsgebiet anderer Staaten (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 171/1992Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 5
Gegenrecht für den Flugplatz Hohenems
(1)Absatz eins,Sofern im Zuge eines etwaigen Ausbaus des Flugplatzes Hohenems für An- und Abflüge die Benützung des schweizerischen Luftraums erforderlich sein sollte, so wird die Schweiz unter gleichartigen Voraussetzungen, wie sie für die Benützung des österreichischen Luftraums für An- und Abflüge von und nach Altenrhein gelten, zustimmen.
(2)Absatz 2,Art. 4 ist analog auf den Flugplatz Hohenems anzuwenden.Artikel 4, ist analog auf den Flugplatz Hohenems anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR12152856
Alte Dokumentnummer
N9199212877L