Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Stadtgemeinde Tulln× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Stadtgemeinde Tulln Fassungen (Gesetz) ab 23.09.1992 — BGBl. Nr. 598/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.09.199231.12.2018 BGBl. Nr. 598/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.09.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1