Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 11 Mödlinger Straße im Bereich der Marktgemeinde Biedermannsdorf Fassungen (Gesetz) ab 05.11.1992 — BGBl. Nr. 676/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 05.11.199231.12.2018 BGBl. Nr. 676/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.11.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1