Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 151 Attersee Straße im Bereich der Gemeinde Unterach am Attersee Fassungen (Gesetz) ab 14.03.1992 — BGBl. Nr. 140/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 14.03.199231.12.2018 BGBl. Nr. 140/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.03.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1