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Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien

Kundmachung
BGBl. Nr. 201/1992 · 22.04.1992
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 201/1992 22.04.1992 201. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn — Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien Stammfassung
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