Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien Kundmachung BGBl. Nr. 201/1992 · 22.04.1992▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 201/1992 22.04.1992 201. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn — Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1