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Art. 19

Fassungen
ab 01.09.1992 — BGBl. Nr. 581/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.09.1992 BGBl. Nr. 581/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Lettland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 581 aus 1992,

Typ

Vertrag – Lettland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 581/1992

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien, am 25. Juni 1992 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

10012163

Dokumentnummer

NOR12153195

Alte Dokumentnummer

N9199222661J