Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 36 Zwettler Straße im Bereich der Marktgemeinde Grafenschlag Fassungen (Gesetz) ab 20.11.1992 — BGBl. Nr. 719/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 20.11.199231.12.2018 BGBl. Nr. 719/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.11.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1