Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eich-Zulassungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 785/1992Bundesgesetzblatt Nr. 785 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
95/02 Maß- und Eichrecht
Text
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Bei Zulassungen durch Bescheid kann verfügt werden:
eine Beschränkung der Zahl der zugelassenen Meßgeräte oder Meßgeräteteile bei Ausnahmsweiser Zulassung, bei Zulassungen mit Erprobungsverfahren sowie bei der Anwendung neuer Techniken;
eine Beschränkung der Dauer der Zulassung;
die Verpflichtung, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die jeweiligen Aufstellungsorte der Meßgeräte oder Meßgeräteteile mitzuteilen;
eine Beschränkung des Anwendungsbereiches;
besondere einschränkende Bestimmungen in bezug auf die angewandte Technik;
die Bestimmung, daß die erstmalige Eichung der Meßgeräte nur vom Zulassungswerber beantragt werden kann.
(2)Absatz 2,Die in Abs. 1 Z 2 bis 6 vorgesehenen Beschränkungen sind nach Maßgabe der Eigenart der Meßgeräte oder Meßgeräteteile, unter Berücksichtigung der angewandten Technik, des öffentlichen Interesses sowie internationaler Verpflichtungen zu verfügen.Die in Absatz eins, Ziffer 2 bis 6 vorgesehenen Beschränkungen sind nach Maßgabe der Eigenart der Meßgeräte oder Meßgeräteteile, unter Berücksichtigung der angewandten Technik, des öffentlichen Interesses sowie internationaler Verpflichtungen zu verfügen.
(3)Absatz 3,Eine Verfügung gemäß Abs. 1 Z 6 ist nur dann zulässig, wenn dies im Zulassungsantrag beantragt wird.Eine Verfügung gemäß Absatz eins, Ziffer 6, ist nur dann zulässig, wenn dies im Zulassungsantrag beantragt wird.
(4)Absatz 4,Wird eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Zulassung gemäß Abs. 1 Z 2 verfügt, so kann die Gültigkeitsdauer der Zulassung auf Antrag desjenigen, der die Zulassung erwirkt hat, verlängert werden.Wird eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Zulassung gemäß Absatz eins, Ziffer 2, verfügt, so kann die Gültigkeitsdauer der Zulassung auf Antrag desjenigen, der die Zulassung erwirkt hat, verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2016
Dokumentnummer
NOR12153297
alte Dokumentnummer
N9199224178J