Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
Fassungen (Gesetz)
ab 04.06.1993 — BGBl. Nr. 361/1993 (Stammfassung)▾
Gliederung Fassung vom 04.06.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§