Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell Fassungen (Gesetz) ab 26.06.1993 — BGBl. Nr. 426/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.06.199331.12.2018 BGBl. Nr. 426/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.06.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1