Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 935/1993Bundesgesetzblatt Nr. 935 aus 1993,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION
StF: BGBl. Nr. 935/1993
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 22 wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 22, wurde am 25. bzw. 29. November 1993 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,