Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 43/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 4/1996Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Inkrafttretensdatum
21.01.1994
Außerkrafttretensdatum
31.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 4/1996
Index
91/01 Fernmeldewesen; 95/01 Elektrotechnik
Text
Zweck und Gegenstand
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Zweck dieser Verordnung ist die Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG), geändert durch die Richtlinie des Rates vom 29. April 1991 (91/236/EWG) und die Richtlinie des Rates vom 28. April 1992(92/31/EWG), in österreichisches Recht.
(2)Absatz 2,Diese Verordnung gilt für Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann. Sie legt die Schutzanforderungen auf diesem Gebiet sowie die entsprechenden Kontrollmaßnahmen fest.
(3)Absatz 3,Werden die in dieser Verordnung festgelegten Schutzanforderungen für bestimmte Geräte durch andere Gesetze oder Verordnungen, die auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften beruhen, geregelt, so gilt diese Verordnung für diese Geräte nicht bzw. verliert mit dem Inkrafttreten dieser anderen Gesetze oder Verordnungen ihre entsprechende Gültigkeit.
(4)Absatz 4,Amateurfunkstellen sind vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen, es sei denn, diese Funkanlagen sind im Handel erhältlich.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2018
Dokumentnummer
NOR12154764
Alte Dokumentnummer
N9199433166J