Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Albanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1994Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1994,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ALBANIEN
StF: BGBl. Nr. 305/1994
Sprachen
Albanisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 wurde am 19. März 1993 bzw. 10. März 1994 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. Mai 1994 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, wurde am 19. März 1993 bzw. 10. März 1994 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Mai 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Albanien,
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, *)
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen, Haben folgendes vereinbart:
______________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,