Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Belarus)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 445/1994Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1994,
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS
StF: BGBl. Nr. 445/1994
Sprachen
Belarussisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 20 des Abkommens wurden am 26. bzw. am 29. April 1994 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 mit 1. Juni 1994 in KraftDie Mitteilungen gemäß Artikel 20, des Abkommens wurden am 26. bzw. am 29. April 1994 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. Juni 1994 in Kraft
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Belarus
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1983*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,