Rechtstracker.at

Anl. 1 EPVO-BSG

Fassungen
ab 26.07.2017 — BGBl. II Nr. 199/2017
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute26.07.2017 § → § BGBl. II Nr. 199/2017
Anl. 126.07.199525.07.2017 BGBl. Nr. 481/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eignungsprüfungsverordnung-Binnenschifffahrtsgewerbe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

26.07.2017BGBl. II Nr. 199/2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EPVO-BSG

Index

94/01 Schiffsverkehr

Text

Anlage 1

Sachgebiete der Prüfung

A. Güterbeförderung

  1. Ziffer eins
    Recht:
    Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
    1. Litera a
      Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Frachtrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
    2. Litera b
      Beförderungsverträge (CMR),
    3. Litera c
      Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeuginhabers sowie des Frachtführers; Transportversicherung,
    4. Litera d
      Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
    5. Litera e
      Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
    6. Litera f
      Sozialversicherungsrecht,
    7. Litera g
      Steuerrecht.
  2. Ziffer 2
    Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
    1. Litera a
      Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
    2. Litera b
      Berechnung der Selbstkosten,
    3. Litera c
      Beförderungspreise und -bedingungen,
    4. Litera d
      Kaufmännisches Rechnungswesen,
    5. Litera e
      Ausstellung von Rechnungen,
    6. Litera f
      Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG).
  3. Ziffer 3
    Zugang zum Markt:
    1. Litera a
      gewerberechtliche Vorschriften des Binnenschifffahrtsgewerbes,
    2. Litera b
      Beförderungsdokumente,
    3. Litera c
      zuständige Behörden.
  4. Ziffer 4
    Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. Litera a
      Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. Litera b
      Wahl des Fahrzeuges,
    3. Litera c
      Be- und Entladen der Fahrzeuge; Umschlag,
    4. Litera d
      Zulassungsvoraussetzungen; Registerrecht; Schiffseichung,
    5. Litera e
      Liegezeit und Überliegezeit; Hafenentgelte.
  5. Ziffer 5
    Verkehrssicherheit:
    1. Litera a
      Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. Litera b
      Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. Litera c
      Besatzungsvorschriften,
    4. Litera d
      die besondere Verantwortung des Schiffsführers bei der Beförderung von gefährlichen Gütern,
    5. Litera e
      Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  6. Ziffer 6
    Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
    1. Litera a
      Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen,
    2. Litera b
      allgemeine Grundsätze des Zollrechtes und Zollvorschriften,
    3. Litera c
      kombinierter Verkehr zwischen Landverkehrsträgern und Schiff mit seinen verschiedenen Techniken sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Landverkehrsträgern),
    4. Litera d
      wichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.

B. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind

  1. Ziffer eins
    Recht:
    Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
    1. Litera a
      Grundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
    2. Litera b
      Grundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
    3. Litera c
      Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
    4. Litera d
      Sozialversicherungsrecht,
    5. Litera e
      Steuerrecht.
  2. Ziffer 2
    Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
    1. Litera a
      Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
    2. Litera b
      Berechnung der Selbstkosten,
    3. Litera c
      Beförderungspreise und -bedingungen,
    4. Litera d
      Kaufmännisches Rechnungswesen.
  3. Ziffer 3
    Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. Litera a
      Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. Litera b
      Zulassungsbedingungen; Registerrecht; Schiffseichung.
  4. Ziffer 4
    Verkehrssicherheit:
    1. Litera a
      Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. Litera b
      Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. Litera c
      Besatzungsvorschriften,
    4. Litera d
      Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  5. Ziffer 5
    Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
    1. Litera a
      Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Beförderungspreise und -bedingungen,
    2. Litera b
      wichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.

C. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen zugelassen sind

  1. Ziffer eins
    Recht:
    Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Schadenersatzrecht und im Steuerrecht.
  2. Ziffer 2
    Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
    Beförderungspreise und -bedingungen.
  3. Ziffer 3
    Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. Litera a
      Fahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. Litera b
      Zulassungsbedingungen.
  4. Ziffer 4
    Verkehrssicherheit:
    1. Litera a
      Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. Litera b
      Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. Litera c
      Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.

Schlagworte

Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zulassungsinhaber, Beförderungsbedingung, Fahrzeugabmessung, Rechtsvorschrift

Im RIS seit

27.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2017

Gesetzesnummer

10012469

Dokumentnummer

NOR40195303