Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung-Binnenschifffahrtsgewerbe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 481/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 199/2017Bundesgesetzblatt Nr. 481 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Anlage 2
(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 199/2017. konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Die Worte „Schiffahrt“ und „schiffahrt“, auch in allen Wortverbindungen mit Ausnahme der Wortverbindung „Schiffahrtsgesetzes 1990“, werden durch „Schifffahrt“ und „schifffahrt“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2017,. konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Die Worte „Schiffahrt“ und „schiffahrt“, auch in allen Wortverbindungen mit Ausnahme der Wortverbindung „Schiffahrtsgesetzes 1990“, werden durch „Schifffahrt“ und „schifffahrt“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017
Dokumentnummer
NOR40195304