Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Klaus an der Pyhrnbahn Fassungen (Gesetz) ab 22.03.1995 — BGBl. Nr. 199/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.03.199531.12.2018 BGBl. Nr. 199/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.03.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1