Norm ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihren Lösungen und Gemischen, die nicht den Klasse n 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können× ▾ ‹›Gliederung ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihren Lösungen und Gemischen, die nicht den Klasse n 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1995 — BGBl. Nr. 327/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.199531.12.1998 BGBl. Nr. 327/1995 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1