Rechtstracker.at

Art. 20

Fassungen
ab 01.11.1995 — BGBl. Nr. 741/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 20 heute01.11.1995 BGBl. Nr. 741/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Macau)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 741 aus 1995,

Typ

Vertrag – Macau

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20

Inkrafttretensdatum

01.11.1995BGBl. Nr. 741/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 20

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in schriftlicher Form bekanntgegeben haben, daß alle für sein Inkrafttreten notwendigen Verfahren beendet sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu entsprechend befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien, am 4. November 1994

Sub-Litera, i, n deutscher, portugiesischer, chinesischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

10012557

Dokumentnummer

NOR12156289

Alte Dokumentnummer

N9199551560J