Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße im Bereich der Gemeinde Altenmarkt bei Fürstenfeld Fassungen (Gesetz) ab 07.12.1996 — BGBl. Nr. 674/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 07.12.199631.12.2018 BGBl. Nr. 674/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.12.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1