Norm Ausnahmen von der Mautpflicht× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Ausnahmen von der Mautpflicht Fassungen (Gesetz) ab 11.12.1996 — BGBl. Nr. 697/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 12.08.200031.12.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 578/2003 01.01.199811.08.2000 § → § BGBl. II Nr. 360/1997 29.11.199731.12.1997 § → § BGBl. II Nr. 360/1997 11.12.199628.11.1997 BGBl. Nr. 697/1996 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.11.1997 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4