Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versandbehälterverordnung 1996
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 368/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 202/2002Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
§ 27. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien Paragraph 27, Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien
84/525/EWG des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über nahtlose Gasflaschen aus Stahl,
84/526/EWG des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über nahtlose Gasflaschen aus unlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen
84/527/EWG des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über geschweißte Gasflaschen aus unlegiertem Stahl,
1999/47/EG zur zweiten Anpassung der Richtlinie 94/55/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße, hinsichtlich des Inverkehrbringens und der wiederkehrenden Prüfungen und wiederholten Verwendung von ortsbeweglichen Druckgeräten,
1999/48/EG vom 21. Mai 1999 zur zweiten Anpassung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter hinsichtlich des Inverkehrbringens und der wiederkehrenden Prüfungen und wiederholten Verwendung von ortsbeweglichen Druckgeräten,
97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte, soweit Silotransportbehälter, tragbare Feuerlöscher (Handfeuerlöscher), Flaschen für Atemschutzgeräte und Versandbehälter für den Transport von Getränken betroffen sind.
Dokumentnummer
NOR40005528