Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Litauen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 4/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Wien am 28. Juni 1996 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, litauischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2019
Dokumentnummer
NOR12158099
Alte Dokumentnummer
N9199760688J