Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 12Anlage 12
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIIAnhang römisch zwölf
Muster für die Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen gemäß §§ 62 Abs. 1 Z 3, 63 und 81Muster für die Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer 3, 63 und 81
A. Vorinformationsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Dienstleistungen in jeder Kategorie des Anhanges III (CPV-Referenznummer).Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Dienstleistungen in jeder Kategorie des Anhanges römisch drei (CPV-Referenznummer).
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s), dargestellt nach Kategorien.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
B. Offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Tag, bis zu dem die Anträge eingehen müssen.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der diese einzureichen sind.
Sprache, in der diese abzufassen sind.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Kriterien für die Auftragserteilung.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
C. Nicht offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens.
Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt werden muß.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
D. Verhandlungsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
E. Vergebene Aufträge
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung.
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer).
Tag der Auftragserteilung.
Kriterien für die Auftragserteilung.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Hinsichtlich von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung gemäß § 63 Abs. 2.Hinsichtlich von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung gemäß Paragraph 63, Absatz 2,
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer, Rechtsvorschrift, Teilangebot,
Finanzierungsbedingung
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159784
Alte Dokumentnummer
N9199959267L