Rechtstracker.at

Anl. 12 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1201.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 1228.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 12

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch zwölf

Muster für die Bekanntmachung von Dienstleistungsaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer 3, 63 und 81

A. Vorinformationsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
  2. Ziffer 2
    Beabsichtigte Gesamtbeschaffungen von Dienstleistungen in jeder Kategorie des Anhanges römisch drei (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s), dargestellt nach Kategorien.
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben.
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  7. Ziffer 7
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
  3. Ziffer 3
    Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
  5. Ziffer 5
    Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  7. Ziffer 7
    Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  8. Ziffer 8
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Tag, bis zu dem die Anträge eingehen müssen.
    3. Litera c
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der diese einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der diese abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    1. Litera a
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  12. Ziffer 12
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  14. Ziffer 14
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  15. Ziffer 15
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  16. Ziffer 16
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  17. Ziffer 17
    Sonstige Angaben.
  18. Ziffer 18
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  19. Ziffer 19
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  20. Ziffer 20
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  21. Ziffer 21
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

C. Nicht offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
  3. Ziffer 3
    Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
  5. Ziffer 5
    Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
  7. Ziffer 7
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  8. Ziffer 8
    Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Begründung der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens.
  11. Ziffer 11
    Tag, bis zu dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe abgesandt werden muß.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  13. Ziffer 13
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  15. Ziffer 15
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  16. Ziffer 16
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  17. Ziffer 17
    Sonstige Angaben.
  18. Ziffer 18
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  19. Ziffer 19
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  20. Ziffer 20
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  21. Ziffer 21
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

D. Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer). Menge einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Dienstleistungen.
  3. Ziffer 3
    Ausführungsort.
  4. Ziffer 4
    Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll(en).
  5. Ziffer 5
    Angaben, ob Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistung(en) unterbreiten können.
  6. Ziffer 6
    Beabsichtigte Zahl oder Marge von Unternehmern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
  7. Ziffer 7
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  8. Ziffer 8
    Beginn oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
  9. Ziffer 9
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  12. Ziffer 12
    Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  14. Ziffer 14
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  15. Ziffer 15
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  16. Ziffer 16
    (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  17. Ziffer 17
    Sonstige Angaben.
  18. Ziffer 18
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  19. Ziffer 19
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  20. Ziffer 20
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  21. Ziffer 21
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

E. Vergebene Aufträge

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung.
  3. Ziffer 3
    Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung (CPV-Referenznummer).
  4. Ziffer 4
    Tag der Auftragserteilung.
  5. Ziffer 5
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  6. Ziffer 6
    Anzahl der eingegangenen Angebote.
  7. Ziffer 7
    Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
  8. Ziffer 8
    Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
  9. Ziffer 9
    Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
  11. Ziffer 11
    Sonstige Angaben.
  12. Ziffer 12
    Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  13. Ziffer 13
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  14. Ziffer 14
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  15. Ziffer 15
    Hinsichtlich von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhanges IV: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung gemäß Paragraph 63, Absatz 2,

Schlagworte





Telefonnummer, Telexnummer, Rechtsvorschrift, Teilangebot,
Finanzierungsbedingung

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159784

Alte Dokumentnummer

N9199959267L