Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang VIIIAnhang römisch acht
Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß §§ 62 Abs. 1 Z 1, 63 und 74Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer eins, 63 und 74
A. Vorinformationsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
Art und Menge oder Wert der zu liefernden Ware:
CPV-Referenznummer.
Voraussichtlicher Zeitpunkt, zu dem das Verfahren zur Vergabe des Auftrages oder der Aufträge eingeleitet werden wird (sofern bekannt).
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
B. Offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.
Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
Tag, bis zu dem die genannten Unterlagen angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
Sprache, in der sie abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Kriterien für die Auftragserteilung.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
C. Nicht offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
Angaben, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der Lieferungen eingereicht werden kann.
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
Sprache, in der sie abzufassen sind.
Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
D. Verhandlungsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
(Gegebenenfalls) Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
Sprache, in der sie abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmer.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
E. Vergebene Aufträge
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß § 74 Abs. 2 und 3.Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß Paragraph 74, Absatz 2 und 3,
Tag der Auftragserteilung.
Kriterien für die Auftragserteilung.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer.
Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer: CPV-Referenznummer.
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer, Teilangebot
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159780
Alte Dokumentnummer
N9199959263L