Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9Anlage 9
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang IXAnhang römisch neun
Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß §§ 62 Abs. 1 Z 2, 63 und 76Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer 2, 63 und 76
A. Vorinformationsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer) und bei Aufteilung des Bauwerkes in mehrere Lose (Gewerke) wesentliche Merkmale der einzelnen Lose (Gewerke) im Verhältnis zum Bauwerk.
Falls verfügbar: Abschätzung der Preisspanne für die geplanten Leistungen.
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s).
Falls bekannt: voraussichtlicher Baubeginn.
Falls bekannt: vorgesehener Bauausführungs-Zeitplan.
Falls bekannt: Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
B. Offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) Angebote einzureichen.
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Kriterien für die Auftragserteilung.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
C. Nicht offene Verfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose (Gewerke) einzureichen.
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
D. Verhandlungsverfahren
Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
(Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 71.Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
(Gegebenenfalls) Zeitpunkt vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
E. Vergebene Aufträge
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß § 76 Abs. 2 und 3.Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß Paragraph 76, Absatz 2 und 3,
Tag der Auftragserteilung.
Kriterien für die Auftragserteilung.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
Art und Umfang der erbrachten Leistung (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des errichteten Bauwerkes.
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
(Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer, Teilangebot
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159781
Alte Dokumentnummer
N9199959264L