Rechtstracker.at

Anl. 9 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 901.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 928.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch neun

Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer 2, 63 und 76

A. Vorinformationsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistungen (CPV-Referenznummer) und bei Aufteilung des Bauwerkes in mehrere Lose (Gewerke) wesentliche Merkmale der einzelnen Lose (Gewerke) im Verhältnis zum Bauwerk.
    3. Litera c
      Falls verfügbar: Abschätzung der Preisspanne für die geplanten Leistungen.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Voraussichtlicher Zeitpunkt der Einleitung der (des) Vergabeverfahren(s).
    2. Litera b
      Falls bekannt: voraussichtlicher Baubeginn.
    3. Litera c
      Falls bekannt: vorgesehener Bauausführungs-Zeitplan.
  4. Ziffer 4
    Falls bekannt: Zahlungs- und Preisberichtigungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  5. Ziffer 5
    Sonstige Angaben.
  6. Ziffer 6
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  7. Ziffer 7
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  8. Ziffer 8
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
    3. Litera c
      Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt wird, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) Angebote einzureichen.
    4. Litera d
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, wenn diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
  5. Ziffer 5
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  9. Ziffer 9
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweisung auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  11. Ziffer 11
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  12. Ziffer 12
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  13. Ziffer 13
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  15. Ziffer 15
    Sonstige Angaben.
  16. Ziffer 16
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  17. Ziffer 17
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  18. Ziffer 18
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  19. Ziffer 19
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

C. Nicht offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
    3. Litera c
      Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
    3. Litera c
      Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose (Gewerke) einzureichen.
    4. Litera d
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  9. Ziffer 9
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  10. Ziffer 10
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  11. Ziffer 11
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  12. Ziffer 12
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Angaben.
  14. Ziffer 14
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  16. Ziffer 16
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Ziffer 17
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

D. Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
    3. Litera c
      Art des Auftrages, der Gegenstand der Ausschreibung ist (CPV-Referenznummer).
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Ausführung.
    2. Litera b
      Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale des Bauwerkes einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Arbeiten, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können.
    3. Litera c
      Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.
    4. Litera d
      Angaben über den Zweck des Bauwerkes oder der Bauleistung, falls diese auch die Erstellung von Entwürfen umfaßt.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Ausführungsfrist bzw. Dauer des Bauauftrages und nach Möglichkeit Frist für den Beginn der Arbeiten.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  8. Ziffer 8
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  9. Ziffer 9
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.
  12. Ziffer 12
    Sonstige Angaben.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Zeitpunkt vorhergehender Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  14. Ziffer 14
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  16. Ziffer 16
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Ziffer 17
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

E. Vergebene Aufträge

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß Paragraph 76, Absatz 2 und 3,
  3. Ziffer 3
    Tag der Auftragserteilung.
  4. Ziffer 4
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  5. Ziffer 5
    Anzahl der eingegangenen Angebote.
  6. Ziffer 6
    Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
  7. Ziffer 7
    Art und Umfang der erbrachten Leistung (CPV-Referenznummer), allgemeine Merkmale des errichteten Bauwerkes.
  8. Ziffer 8
    Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
  9. Ziffer 9
    (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
  10. Ziffer 10
    Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
  11. Ziffer 11
    Sonstige Angaben.
  12. Ziffer 12
    Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  13. Ziffer 13
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  14. Ziffer 14
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Schlagworte





Telefonnummer, Telexnummer, Teilangebot

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159781

Alte Dokumentnummer

N9199959264L