Rechtstracker.at

Anl. 8 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 801.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 828.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch acht

Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß Paragraphen 62, Absatz eins, Ziffer eins, 63 und 74

A. Vorinformationsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und gegebenenfalls der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.
  2. Ziffer 2
    Art und Menge oder Wert der zu liefernden Ware:
    CPV-Referenznummer.
  3. Ziffer 3
    Voraussichtlicher Zeitpunkt, zu dem das Verfahren zur Vergabe des Auftrages oder der Aufträge eingeleitet werden wird (sofern bekannt).
  4. Ziffer 4
    Sonstige Angaben.
  5. Ziffer 5
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  6. Ziffer 6
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  7. Ziffer 7
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Lieferung.
    2. Litera b
      Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
    3. Litera c
      Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
    4. Litera d
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
  5. Ziffer 5
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.
    2. Litera b
      Tag, bis zu dem die genannten Unterlagen angefordert werden können.
    3. Litera c
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der sie abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Litera b
      Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  9. Ziffer 9
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  11. Ziffer 11
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  12. Ziffer 12
    Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
  13. Ziffer 13
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  14. Ziffer 14
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  15. Ziffer 15
    Sonstige Angaben.
  16. Ziffer 16
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  17. Ziffer 17
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  18. Ziffer 18
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  19. Ziffer 19
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

C. Nicht offene Verfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
    3. Litera c
      Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Lieferung.
    2. Litera b
      Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
    3. Litera c
      Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
    4. Litera d
      Angaben, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der Lieferungen eingereicht werden kann.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der sie abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  9. Ziffer 9
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  10. Ziffer 10
    Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt sind.
  11. Ziffer 11
    Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  12. Ziffer 12
    Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
  13. Ziffer 13
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  14. Ziffer 14
    Sonstige Angaben.
  15. Ziffer 15
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  16. Ziffer 16
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  17. Ziffer 17
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  18. Ziffer 18
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

D. Verhandlungsverfahren

  1. Ziffer eins
    Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Begründung für das beschleunigte Verfahren.
    3. Litera c
      (Gegebenenfalls) Form des Vertrages, für den Angebote eingereicht werden sollen.
  3. Ziffer 3
    1. Litera a
      Ort der Lieferung.
    2. Litera b
      Art der zu liefernden Waren: CPV-Referenznummer; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen.
    3. Litera c
      Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufforderungen zur Angebotsabgabe für die zu erbringenden Lieferungen.
    4. Litera d
      Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann.
    5. Litera e
      Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß Paragraph 71,
  4. Ziffer 4
    Allenfalls vorgeschriebene Lieferfrist bzw. Dauer des Lieferauftrages; nach Möglichkeit Frist für den Beginn oder die Ausführung des Lieferauftrages.
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.
    2. Litera b
      Anschrift der Stelle, bei der sie einzureichen sind.
    3. Litera c
      Sprache, in der sie abzufassen sind.
  7. Ziffer 7
    (Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.
  8. Ziffer 8
    Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).
  9. Ziffer 9
    Beabsichtigte Zahl oder Marge von Lieferanten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.
  11. Ziffer 11
    (Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber ausgewählten Unternehmer.
  12. Ziffer 12
    Sonstige Angaben.
  13. Ziffer 13
    Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
  14. Ziffer 14
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  15. Ziffer 15
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  16. Ziffer 16
    Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

E. Vergebene Aufträge

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    1. Litera a
      Gewähltes Vergabeverfahren.
    2. Litera b
      Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens gemäß Paragraph 74, Absatz 2 und 3,
  3. Ziffer 3
    Tag der Auftragserteilung.
  4. Ziffer 4
    Kriterien für die Auftragserteilung.
  5. Ziffer 5
    Anzahl der eingegangenen Angebote.
  6. Ziffer 6
    Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer.
  7. Ziffer 7
    Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer: CPV-Referenznummer.
  8. Ziffer 8
    Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
  9. Ziffer 9
    (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitervergeben werden kann.
  10. Ziffer 10
    Wert des Auftrages, der den Zuschlag erhalten hat, oder Angabe des höchsten und des niedrigsten Angebotes, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde.
  11. Ziffer 11
    Sonstige Angaben.
  12. Ziffer 12
    Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  13. Ziffer 13
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  14. Ziffer 14
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Schlagworte





Telefonnummer, Telexnummer, Teilangebot

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159780

Alte Dokumentnummer

N9199959263L