Kurztitel
Erteilung genereller Bewilligungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 85/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 98/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2001,
Text
Anlage 4
A Im Ausland zugelassene Funkanlagen
(1) Funkanlagen, die
in einem Staat zugelassen wurden, dessen Fernmeldebehörde ein Mitglied der Europäischen Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) ist, und
an denen eine Kennzeichnung gemäß Abs. 2 angebracht ist.an denen eine Kennzeichnung gemäß Absatz 2, angebracht ist.
(2) Die Kennzeichnung der Funkanlage besteht in der nachstehenden, der jeweiligen Gerätekategorie zugeordneten Zeichenfolge, wobei an der Stelle des „zzzz” die Codenummer der Konformitätsbewertungsstelle steht, von der die Funkanlage zugelassen wurde:
Kennzeichnung Gerätekategorie
R zzzz FMBC UKW Rundfunksender
R zzzz MAR/VHF Sprechfunkanlagen für den Seefunkdienst
R zzzz OSP Personenruffunkanlagen
R zzzz PMR Privater Mobilfunk
R zzzz WAL Breitband-Audiofunkanlagen
R zzzz WM Drahtlose Mikrofone
R zzzz GSM/BSS GSM-Basisstationen
R zzzz GSM/REP GSM-Relaisstationen
R zzzz AEROVHF Funkanlagen des beweglichen
Flugfunkdienstes
R zzzz RRL Richtfunkanlagen
R zzzz SRD Funkanlagen geringer Reichweite
R zzzz TETRA TETRA-Funkanlagen
B Satellitenfunkanlagen
Satellitenfunkanlagen, die entweder nur für Senden oder für Senden und Empfangen von Funksignalen über Satelliten oder sonstige raumgestützte Systeme verwendet werden können und die dem TBR 28 oder dem TBR 43 entsprechen, jedoch keine sondergefertigten Satellitenfunkanlagen, die als Teil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes verwendet werden sollen.
C In Anlage 2 lit. C2, F,G,H, I und J beschriebene Anlagen Funkanlagen, dieC In Anlage 2 lit. C2, F,G,H, römisch eins und J beschriebene Anlagen Funkanlagen, die
in Anlage 2 lit. C2, F, G, H, I oder J beschrieben undin Anlage 2 lit. C2, F, G, H, römisch eins oder J beschrieben und
gemäß Anlage 3 der Funkanlagen und Endgeräte-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 87/1998, gekennzeichnet sind.gemäß Anlage 3 der Funkanlagen und Endgeräte-Kennzeichnungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 1998,, gekennzeichnet sind.
D Luftfahrzeugfunkstellen
Funkanlagen, hinsichtlich der von der Austro Control Gesellschaft mbH gemäß § 35 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 1995 - ZLLV 1995, BGBl. Nr. 191/1995, ein Musterzulassungsschein oder gemäß § 36 der ZLLV 1995 ein Musteranerkennungsschein erstellt wurde.Funkanlagen, hinsichtlich der von der Austro Control Gesellschaft mbH gemäß Paragraph 35, der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 1995 - ZLLV 1995, Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1995,, ein Musterzulassungsschein oder gemäß Paragraph 36, der ZLLV 1995 ein Musteranerkennungsschein erstellt wurde.
E Funksendeanlagen gemäß Richtlinie 99/5/EG
(1) Funksendeanlagen,
die den Bestimmungen der Richtlinie 99/5/EG entsprechen,
die zur Identifikation eine Beschriftung tragen, die in eindeutiger Weise die Gerätebezeichnung (Typenbezeichnung) und den Namen des Herstellers, seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten oder der für das Inverkehrbringen des Gerätes verantwortlichen Person enthält,
deren in Abs. 2 genannten Merkmale mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Vertriebes dem Zulassungsbüro angezeigt wurden,deren in Absatz 2, genannten Merkmale mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Vertriebes dem Zulassungsbüro angezeigt wurden,
die die Kennzeichnung tragen, die den Benutzer auf die Bewilligungspflicht hinweist (Rufzeichen im Kreis) und
denen eine Herstellererklärung über die bestimmungsgemäße Verwendung und über die Bewilligungspflicht hinsichtlich des Betriebs der Funkanlage beigegeben ist.
(2) Gemäß Abs. 1 zu notifizierende Merkmale:(2) Gemäß Absatz eins, zu notifizierende Merkmale:
Kontaktadresse des Notifizierenden
Name und Adresse des Herstellers
Geräteidentifikation (Typenbezeichnung)
Vorgesehene Verwendung der Funkanlage
Länder in denen der Betrieb beabsichtigt ist
nationale Luftschnittstelle
Bezeichnung der Aussendung
HF-Leistungsbereich (ERP, EIRP, Senderausgangsleistung)
Sendezeitverhältnis oder Kanalzugangsprotokoll
Betriebsart (Duplex, Simplex)
Antennencharakteristik und -Gewinn
Klimatische Bedingungen für den Betrieb