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Art. 19

Fassungen
ab 01.12.1997 — BGBl. III Nr. 11/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.12.1997 BGBl. III Nr. 11/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Brunei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 1998,

Typ

Vertrag – Brunei

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.12.1997BGBl. III Nr. 11/1998

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 19

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Singapur am 13. Februar 1997 in zweifacher Ausfertigung in deutscher, malaiischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2016

Gesetzesnummer

10012790

Dokumentnummer

NOR12158704

Alte Dokumentnummer

N9199811385U