Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Nullungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 322/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
58/01 Bergrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Anlage
Für die Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung (5) bestehen je nach den örtlichen Verhältnissen einer Anlage grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die Querschnittsdimensionierung hat gemäß § 6 Abs. 8 zu erfolgen. Beispielhaft wird in den tieferstehenden Prinzipschaltbildern dargestellt, wie der Anschluß des PEN-Leiters an den PE-Leiter bzw. an den Hauptpotentialausgleich vorzugsweise erfolgen kann.Für die Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung (5) bestehen je nach den örtlichen Verhältnissen einer Anlage grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die Querschnittsdimensionierung hat gemäß Paragraph 6, Absatz 8, zu erfolgen. Beispielhaft wird in den tieferstehenden Prinzipschaltbildern dargestellt, wie der Anschluß des PEN-Leiters an den PE-Leiter bzw. an den Hauptpotentialausgleich vorzugsweise erfolgen kann.

Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019
Dokumentnummer
NOR12158818
alte Dokumentnummer
N9199812468O