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§ 7

Fassungen
ab 17.09.1998 — BGBl. II Nr. 322/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 7 heute17.09.1998 BGBl. II Nr. 322/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nullungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 1998,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

17.09.1998BGBl. II Nr. 322/1998

Außerkrafttretensdatum

Index

58/01 Bergrecht; 95/01 Elektrotechnik

Text

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,In bestehenden landwirtschaftlichen Anlagen mit Nutztierhaltung ist die Umstellung auf die Schutzmaßnahme Nullung gemäß Paragraph 6, zulässig, wenn ein Hauptpotentialausgleich vorhanden ist, in den die metallenen Aufstallungen, Entmistungsanlagen, metallenen Wasserverbrauchsleitungen usw. des Stalles über Potentialausgleichsleiter gemäß den geltenden SNT-Vorschriften einbezogen sind.
  2. Absatz 2,Unbeschadet der Regelungen des Paragraph 6, sind für bestehende Verbraucheranlagen im Einflußbereich elektrischer Bahnen oder im Einflußbereich der Erdungsanlagen von Hochspannungsanlagen mit starrer Sternpunkterdung die Zulässigkeit bzw. die Möglichkeiten der Umstellung auf die Schutzmaßnahme Nullung mit den Betreibern der Bahnanlagen bzw. der Hochspannungsanlagen zu klären. Allenfalls sind erforderliche Ersatzmaßnahmen festzulegen oder es ist in solchen Fällen, sofern die Schutzmaßnahme Nullung nur mit wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand realisierbar ist, von der Anwendung des Paragraph 3, abzusehen.
  3. Absatz 3,Werden im Einflußbereich elektrischer Bahnen oder im Einflußbereich der Erdungsanlagen von Hochspannungsanlagen mit starrer Sternpunkterdung neue öffentliche Verteilungsnetze errichtet, ist unbeschadet der Regelungen des Paragraph 6, die Anwendbarkeit der Schutzmaßnahme Nullung zu prüfen. Erforderlichenfalls ist die Anwendbarkeit geeigneter anderer Schutzmaßnahmen mit den Betreibern der Bahnanlagen bzw. der Hochspannungsanlagen zu klären.

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2019

Gesetzesnummer

10012816

Dokumentnummer

NOR12158817

alte Dokumentnummer

N9199812467O