Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens eines mangelhaften Druckgerätes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 112/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 161/2015).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme des unter § 1 angeführten Druckgerätes verboten. Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme des unter Paragraph eins, angeführten Druckgerätes verboten.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018
Dokumentnummer
NOR12159288
Alte Dokumentnummer
N9199913185Y