Norm ADR – Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können× ▾ ‹›Gliederung ADR – Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können Fassungen (Gesetz) ab 20.01.1999 — BGBl. III Nr. 14/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.01.1999 BGBl. III Nr. 14/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.01.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1