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ADR – Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können

Fassungen (Gesetz)
ab 20.01.1999 — BGBl. III Nr. 14/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute20.01.1999 BGBl. III Nr. 14/1999 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 20.01.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§