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§ 1 GDBV

Fassungen
01.01.2002 bis 27.02.2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 101.01.200227.02.2009 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 57/2009
§ 101.07.199931.12.2001 BGBl. II Nr. 177/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundstücksdatenbankverordnung 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

27.02.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 57/2009

Abkürzung

GDBV

Index

95/03 Vermessungsrecht

Text

Paragraph eins, (1) Für die unmittelbare Einsichtnahme in den Grenzkataster nach Paragraph 14, Absatz 4, des Vermessungsgesetzes und die Grundbuchsabfrage nach den Paragraphen 6 und 7 des Grundbuchsumstellungsgesetzes sind von den mit dem Zugang zur Grundstücksdatenbank beauftragten Übermittlungs- und Verrechnungsstellen folgende Gebühren an den Bund zu entrichten:

Gebühr für je zehn angefangene Datenzeilen

alphanumerische Daten sowie Auszüge aus der Digitalen

Katastralmappe (DKM) ................................      0,28 Euro

DKM Vektordaten .....................................      1,27 Euro

  (2) Von der Übermittlungs- und Verrechnungsstelle

Bundesrechenzentrum GmbH ist die Gebühr auf Grund der

Verrechnungsvorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

an den Bund zu entrichten. Bei diesem Zugang ist abweichend von

Abs. 1 bei Übermittlung von alphanumerischen Daten an Körperschaften

öffentlichen Rechts folgender Gebührenansatz zu verwenden:

Gebühr pro Abfrage (Transaktion) ....................      1,09 Euro

  1. Absatz 3,Die Übermittlungs- und Verrechnungsstellen können einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genehmigten angemessenen Zuschlag für die eigene Tätigkeit den Endbenutzern in Rechnung stellen.

Schlagworte

Übermittlungsstelle

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009

Gesetzesnummer

10012943

Dokumentnummer

NOR40027099