Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
F&E-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 349/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.Gemäß Paragraph 73, Absatz 3, des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, außer Kraft getreten.
Text
Anhang IAnhang römisch eins
Für die Erhebungseinheiten gemäß § 3 Abs. 1 sind folgende Merkmale zu erheben:Für die Erhebungseinheiten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, sind folgende Merkmale zu erheben:
Allgemeines:
Inhaber oder verantwortlicher Leiter
Anzahl der Beschäftigten (Stand am 31. Dezember des Berichtsjahres), getrennt nach dem Geschlecht
Interne F&E-Ausgaben (Intramurale F&E-Ausgaben):
andere laufende Sachausgaben
Investitionsausgaben für Anlagen und Ausstattung
Investitionsausgaben für Gebäude und Grundstücke
Interne F&E-Ausgaben gegliedert nach:
Forschungsarten (Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung)
iii) sozio-ökonomischen Zielsetzungen
Ausgaben für F&E-Aufträge, die an inländische oder ausländische Einrichtungen außerhalb der Erhebungseinheit vergeben wurden (Extramurale F&E-Ausgaben):
an Universitäts-/Hochschulinstitute/Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge oder einzelne Angehörige von solchen Einrichtungen
an staatliche Einrichtungen
an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
an kooperative F&E-Einrichtungen
an internationale Organisationen
Herkunft der finanziellen Mittel für F&E:
Mittel von anderen inländischen und/oder ausländischen Unternehmen
Mittel aus dem öffentlichen Sektor
Mittel von der Europäischen Union
Mittel aus dem privaten gemeinnützigen Sektor
Mittel von internationalen Organisationen
F&E-Personal:
Zahl der Beschäftigten in F&E, gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftler und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht
Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten für F&E (Gesamtstunden im Berichtsjahr), gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftler und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht
Schlagworte
Universitätsinstitut
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Dokumentnummer
NOR40000777